Die Schritte im Überblick
| Schritt | Wann | Was zu tun ist | Gut zu wissen |
|---|---|---|---|
| 1. Anspruch prüfen | Vor dem Kauf | Wohnsitz außerhalb der EU | Der Mindestbetrag liegt bei 50 Euro pro Geschäft und Tag |
| 2. Einkaufen | Im Geschäft | An der Kasse mit Reisepass die Rückerstattung anfordern | Das Geschäft registriert den Kauf im System |
| 3. Bestätigen | Vor dem Verlassen der EU | App NL Customs VAT oder Zollschalter, Abflughalle 3 | Die App ersetzt den alten Papierstempel |
| 4. Erstattung erhalten | In Schiphol oder online | Global-Blue-Schalter, Abflughalle 3, oder Überweisung | Die Gebühren des Anbieters werden abgezogen |
Tipps
- Lassen Sie die Waren neu und ungebraucht und entfernen Sie die Etiketten nicht vor dem Zoll.
- Kommen Sie früher zum Flughafen: Planen Sie Zeit für die Bestätigung vor dem Check-in ein.
- Der Global-Blue-Schalter in Schiphol ist täglich von 7 bis 21:30 Uhr geöffnet (bitte prüfen).
- Verlassen Sie die EU über ein anderes Land, fragen Sie den Anbieter, wo Sie bestätigen müssen.
- Zum Einkaufen vorab siehe Shopping in Amsterdam.
Häufige Fragen
Wer bekommt die Steuerrückerstattung? Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union.
Was ist der Mindestbetrag? 50 Euro pro Geschäft und Tag.
Wie lange hat man Zeit zur Ausfuhr? Drei Monate nach dem Kaufmonat.
Weiterführend
Siehe Flughafen Schiphol und Zentrum und Geld, Zahlung und Trinkgeld.




